Die Bestattung

Fot: R. Ahrndt

Was bei einem Todesfall zu bedenken ist:

Einen Angehörigen oder einen Freund oder Freundin zu verlieren, ist sehr schwer. In der Trauer müssen dennoch viele Einzelheiten bedacht und geregelt werden.

Zunächst wird ein Bestattungsunternehmen hinzugezogen. Das zuständige Pfarramt wird dann benachrichtigt, dies geschieht häufig durch den Bestatter. Es wird ein Gespräch mit dem Pastor oder der Pastorin vereinbart, um die Inhalte der Trauerfeier zu verabreden.

Mit dem Pfarramt, der Friedhofsverwaltung und dem Bestattungsunternehmen wird der Termin der Bestattung festgelegt und der Grabplatz gewählt. Die kirchliche Bestattung ist ein Gottesdienst der Gemeinde. Sie kann in der Regel nur Angehörigen der evangelischen Kirche gewährt werden.

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Wünschen die Angehörigen von Verstorbenen, die nicht Mitglied der Kirche waren, die kirchliche Bestattung, so wird dieser Wunsch ausführlich mit dem Pfarramt besprochen. Die Entscheidung eines Menschen, der Kirche nicht angehören zu wollen, wird ernst genommen. Andererseits wird der Wunsch der Angehörigen nach biblischer Verkündigung, Fürbitte und Begleitung respektiert. Diese Spannung kann nur gemeinsam aufgelöst werden. Ist eine kirchliche Bestattung nicht möglich, kann eine andere Form der kirchlichen Begleitung gefunden werden.

Tod und Bestattung eines Gemeindemitgliedes werden im Sonntags-Gottesdienst nach der Beerdigung bekanntgegeben. Die Gemeinde betet für die Verstorbenen und ihre Angehörigen.